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Vernichtungskrieg

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Felix Römer: Der Kommissarbefehl - Wehrmacht und NS-Verbrechen an der Ostfront 1941/42, Paderborn 2009, 666 Seiten

Felix Römer widmet seine Dissertation dem Kommissarbefehl. Er bewegt sich dabei in dem bekannten Rahmen, in dem die Wehrmachtsdebatte in den letzten fünfzehn Jahren stattgefunden hat, etwa in den Wehrmachtsausstellungen des Hamburger Instituts für Sozialforschung. Die Befehlsausgabe des Kommissarbefehls und des Kriegsgerichtsbarkeitserlasses werden vom Autor in bekanntem Stil und formal korrekt als völkerrechtswidrig bzw. als außerhalb des Völkerrechts stehend bezeichnet. Gleichzeitig verzichtet Römer in ebenfalls bekannter Weise auf eine Bewertung der Tatsache, daß dies dem erwarteten Verhalten des Kriegsgegners Sowjetunion geschuldet war, der jede völkerrechtliche Bindung gekündigt hatte. Weiter ist es Römers Anliegen, den dokumentierten Widerwillen der deutschen Generalität und allgemein des Offizierskorps gegenüber dem Kommissarbefehl als gering einzustufen. Der Kommissarbefehl sei öfter ausgeführt worden, als später von vielen Soldaten behauptet wurde, so Römer. Indem er schließlich jede Erwähnung von Kommissaren als "angetroffen" oder "festgestellt" in deutschen Meldungen als Exekutionsmeldung wertet, kommt er auf beinahe 4000 erschossene Kommissare, statt wie bisher meist angenommen, auf einige Hundert. Dieses rein spekulative Verfahren ist nun ebenfalls ganz typisch für die Art und Weise, wie seit den 1990er Jahren in der akademischen Geschichtsschreibung über die Wehrmacht verfahren wird.

Auch Römer kann nicht verschweigen, daß der Kommissarbefehl bei den meisten Einheiten nicht ausgeführt wurde, führt dies aber ungerührt auf einen Mangel an Gelegenheit zurück. Kommissare seien meist geflohen oder hätten sich nicht ergeben, behauptet er in einem Artikel in der ZEIT. Wo Kommissare gefangen und nicht erschossen worden seien, hätten die Offiziere einfach nur bewußt die Schmutzarbeit der SS überlassen. Auch die Aufhebung der Kommissarbefehls auf Drängen der Generalität im Juni 1942 sei keine Gewissens- oder Ehrenfrage gewesen, sondern lediglich der Opportunität geschuldet. Manches an seiner Dissertation deutet darauf hin, daß es sich um Übernahme derzeit gängiger Klischees durch den Doktoranden Römer handelt, der vielleicht selbst aus Opportunität gehandelt hat. Das würde die Sache aber auch nicht besser machen.