Vernichtungskrieg Besprechungen: Björn Schumacher - Die Zerstörung deutscher Städte im Luftkrieg
- 'Morale Bombing' im Visier von Völkerrecht, Moral und Erinnerungskultur,
Graz 2008 "Denn es gilt Irrtümer, nicht Menschen auszurotten". Mit diesem bedenkenswerten Satz des deutschen Humanisten Konrad Heresbach eröffnet Björn Schumacher seine Abhandlung über die Zerstörung deutscher Städte. Der Autor, selbst von Haus aus Jurist, will es im juristischen Sinn genau wissen und weist deshalb die Äußerung des damaligen Bundespräsidenten Herzog zurück, rechtliche Bewertungen des Bombenkriegs würden nichts bringen. Ein zweites Hauptthema seines Buchs ist die Erinnerungskultur. Schumacher hat bei seinen Recherchen zahlreiche bombardierte und zerstörte Orte besucht. Er gibt einen teilweise erschreckenden Überblick daüber, wie sich deutsche Städte bemühen, die eigene Vernichtung indirekt zu rechtfertigen oder zu verharmlosen. Schließlich diskutiert er auch die Frage, wie viele Menschen bei der Bombardierung Dresdens ums Leben kamen. Zunächst zu den Opferzahlen. Schuhmacher hält eine Todeszahl von bis zu einhundertfünfzigtausend Dresdenern für realistisch. Er folgt damit den Angaben des Studienrates Hanns Voigt, der im Frühahr 1945 als Leiter der "Abteilung Tote" der Vermißtennachweiszentrale amtierte und nach eigenen Angaben bis zum 8. Mai des Jahres etwa 90.000 Karteikarten zu Einzelpersonen anlegte, etwa 50.000 weitere Opfer seien nicht mehr erfasst worden. Diese Karteikarten sind nach seinen Angaben leider überwiegend verloren, so daß die schriftliche Bestätigung dieser Angaben nicht möglich ist. Die zuletzt von der entsprechenden Historikerkommission auf dem Dresdner Historikertag genannte Zahl von 18.000+x Toten scheint vor diesem Hintergrund jedoch erheblich zu niedrig zu sein. Wer nach der rechtlichen Bewertung fragt, spricht von möglichen Verbrechen. Der Autor überschreibt ein Kapitel mit der eindeutigen und provokanten Frage: "War Churchill ein Kriegsverbrecher?". Er stellt den Kriegspremier vor ein fiktives Tribunal, um diese Frage zu beantworten. Seiner Ansicht nach hätte ein solches Tribunal vor allem zu entscheiden, ob die Alliierten vor einem völkerrechtlich anerkennbaren Notstand standen, als sie mit der Flächenbombardierung begannen und sie auch fortsetzten, als der Krieg militärisch entschieden war. Diese Frage läßt sich vernünftigerweise nur verneinen, und so kommt Schumacher zum Ergebnis, Churchill wäre unter diesen Voraussetzungen wegen "Staatsterrorismus jenseits konkreter Kriegsziele" zu verurteilen. (S. 262) Den traurigen Zustand der deutschen Erinnerungkultur an den Bombenkrieg macht er an drei Punkten fest. Gedacht werde an den zerstörten Orten betont im "historischen Kontext", was zunächst gut klinge, tatsächlich aber darauf hinauslaufe, den alliierten Bombenterror mit Verweisen auf deutsche Kriegsschuld und Holocaust zu rechtfertigen und damit einen Zusammenhang herzustellen, der zu mindesten höchst fragwürdig ist. Auch versinke "abendländische Ethik und humanitäres Kriegsvölkerrecht im Strudel einer totalitär-antideutschen Gegenaufklärung". (S. 295) Schließlich würden korrekte Bezeichnungen von Völkerrechtssubjekten (z.B. "Deutsches Reich") und Völkerrrechtshandlungen vermieden. Vorzugsweise wird für die Völkerrechtshandlungen des Deutschen Reiches die Metapher vom Überfall bemüht, selbst dort, wo der angeblich überfallene Staat selbst zuerst den Krieg erklärt hatte, wie im Beispiel Frankreich. Schumacher fordert abschließend ein weiteres Mahnmal in Deutschland, in diesem Fall ein zentrales Mahnmal für zivile Opfer westallliierter Flächenangriffe. Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Diskussion und vielleicht ist dies auch gut so. Für eine würdige Bewertung des Bombenkriegs fehlen in Deutschland derzeit die intellektuellen Kapazitäten und die moralische Integrität. Dies wird sich erst ändern, wenn die Legende von deutschen Überfällen und Kriegsschuld bis hinunter zum Kleinkind sich überlebt haben wird. So lange dies nicht eingetreten ist, geriete ein Mahnmal womöglich zur Peinlichkeit.
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