Vernichtungskrieg Besprechungen: Gerhard Stuby: Vom ‚Kronjuristen’ zum ‚Kronzeugen’ – Friedrich Wilhelm Gaus, ein Leben im Auswärtigen Amt der Wilhelmstrasse, Hamburg 2008, 511 S. Friedrich Wilhelm Gaus ist heute nicht mehr jedem ein Begriff. Das ist etwas unverdient, denn als Leiter der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt hatte er wesentlichen Anteil an der juristischen Begründung und Bewertung fast aller deutschen außenpolitischen Entscheidungen der 1930er Jahre. Als Teil der Funktionselite der Deutschen Reichs seit Wilhelminischen Zeiten kam er wie so viele in die Situation, auch der nationalsozialistischen Regierung zu dienen. So erarbeitete er die Argumentation für die Rheinlandbesetzung von 1936 (Verletzung des Locarnoabkommens durch Frankreich als Folge des französisch-sowjetischen Pakts) und formulierte den deutschen Textvorschlag für den sowjetisch-deutschen Nichtangriffspakt von 1939. Ließ ihn dies trotzdem noch wenig ins Licht der Öffentlichkeit treten, so wurde er Deutschlandweit als Kronzeuge der Nürnberger Anklage bekannt. Seine früheren Kollegen schnitten ihn seitdem. Öffentlich angegriffen wurde er gar als „Hure des Auswärtigen Amts“, denn da er in Nürnberg und den Folgeprozessen straffrei blieb, unterstellte man ihm, seine Freiheit durch entsprechende Aussagen erkauft zu haben. Noch in den Memoiren von Ex-Bundespräsident Richard v. Weizsäcker kommt er deshalb schlecht weg. Gerhard Stuby ist selbst Jurist und emeritierter Professor für öffentliches Recht und wissenschaftliche Politik. Gaus ist ihm offenkundig sympathisch, und er nimmt dessen in Nürnberg verkündete Reue als Grund für seine Aussagen als den wahren Grund an. Gaus sei nicht, wie viele meinen, von der Anklage erpresst worden, sondern habe hier schlicht mehr Gewissen gezeigt als andere, z.B. eben der frühere Staatssekretär und Vater des Bundespräsidenten Ernst von Weizsäcker. Gaus selbst, so zitiert er ihn, machte sich den Vorwurf, als unpolitischer Mensch im Auswärtigen Amt ein zutiefst politisches Geschäft betrieben zu haben. Dies mag zutreffen, nicht nur für Gaus, sondern auch für seinen Biographen, der den politischen Charakter der Nürnberger Prozessabfolgen bedauerlicherweise nicht versteht. Dort wurde nicht Völkerrecht gesetzt oder der Ablauf von Taten rekonstruiert, wie er meint, sondern aufgrund politisch motivierter Behauptungen der Sieger ein eigens und ausschließlich für die Besiegten entworfenes Pseudorecht angewandt. An dessen Grundsätze hielten sich die Sieger weder damals noch später selbst. Insofern war Reue vor diesem Gremium wenig angebracht, selbst dann, wenn Verfehlungen vorlagen, denn sie diente dort lediglich machtpolitischen Zwecken von Personen und Mächten, denen Reue vielfach selbst gut angestanden hätte. Nun war Gaus nicht nur zwischen 1933 und 1945 im Auswärtigen Amt tätig, sondern seit 1907. So arbeitet Stuby seine Biographie und die Grundzüge der deutschen Außenpolitik auch für diese Zeit heraus. Er bewegt sich hier ebenfalls im heutzutage üblichen Rahmen und bestreitet implizit die Legitimation jedweder deutschen Außenpolitik, die auf etwas anderes als eine permanente bedingungslose Kapitulation zielte. Interessenpolitik im Stil der übrigen Staaten hält er für unzulässig. Die Frage: Warum die Franzosen, Engländer, Amerikaner und „nicht wir“? beantworte sich von selbst, meint er ausdrücklich. Na dann. So findet dieses Buch schließlich seinen Wert hauptsächlich als Selbstbeschreibung des geistigen Zustands der Bundesrepublik.
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