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Vernichtungskrieg

 

Stichwort: Rechtsstaat

Unter einem Rechtsstaat versteht man eine staatliche Ordnung, die auf einem allgemeingültigen und auf universellen Prinzipien gegründetem Gesetzessystem basiert und aktiv versucht, dieses System durchzusetzen. Insbesondere müssen in einem Rechtsstaat der Schutz vor Willkür und die Gleichheit der Staatsbürger vor dem Gesetz gewährleistet sein, sowie die Möglichkeit, diese Gleichheit auch praktisch umzusetzen. So muß jedem Angeklagten die Möglichkeit seiner Verteidigung in einem fairen Verfahren ermöglicht werden. Auch ist die Anklage an die Beweispflicht und die Unschuldsvermutung gebunden.

Es gehörte zu den Kennzeichen der staatlichen Ordnung in den Vernichtungskriegen des zwanzigsten Jahrhunderts, daß der Rechtsstaat in den neugegründeten und/oder von Vernichtung bedrohten Staaten einem Verfall ausgesetzt war. Die 1917 gegründete Sowjetunion lehnte den Rechtsstaat aus prinzipiellen Gründen ab und stellte individuelle Rechte bis hin zum Recht auf Leben unter den Vorbehalt von Klassenzugehörigkeit und sozialer Nützlichkeit. In Deutschland brachte der 30. Juni 1934 den offenen Bruch mit Rechtsprinzipien, die seit Jahrhunderten gegolten hatten. Bei der Niederschlagung des sogenannten Röhm-Putschs wurden an diesem Tag zahlreiche Personen ohne rechtliches Verfahren oder Möglichkeit der Verteidigung wegen sogenanntem Staatsnotstand erschossen. Genaue Zahlen sind nicht bekannt, Schätzungen gehen in der Regel von etwa siebzig Toten aus. Die öffentliche Erklärung des damaligen Regierungschefs Hitler, diese Erschießungen unter Umgehung des Rechtswegs persönlich angeordnet zu haben, bedeutete das Ende des Rechtsstaats in Deutschland. Diese Entwicklung verschärfte sich während des Krieges seit 1939, als zur Vermeidung einer neuen Revolution analog zu jener, die im November 1918 zum Zusammenbruch des deutschen Staatswesens geführt hatte, immer mehr individuelle Rechte abgeschafft wurden und die Rechtspraxis sich der Willkür näherte.