http://vg04.met.vgwort.de/na/610c674037ae476a83bf498c773c44a0

Impressum

Startseite

Aktuelles

Grundsatztexte

Besprechungen

Chronologien

Lexikon

Datenschutzerklärung 

Vernichtungskrieg

 

Stichwort: Alleinschuld

Bis zum Ersten Weltkrieg war das Recht jedes Staates unbestritten, seine Interessen auch unter Einsatz von Waffengewalt zu verteidigen. Diese Praxis änderte sich, als die alliierten Siegermächte 1918 gegenüber den unterlegenen Mittelmächten Deutschland und Österreich-Ungarn die Schuldfrage aufwarfen und beide Staaten zwangen, ihre Alleinschuld am Ausbruch des Krieges von 1914 in Friedensverträgen schriftlich anzuerkennen.

Diese Schuldzuweisung diente formal dazu, von beiden Staaten nach dem Verursacherprinzip Reparationsleistungen in Form von Land, Geld, Rechten, Waren und Dienstleistungen einzutreiben. Gleichzeitig vergiftete diese Maßnahme nachhaltig die internationalen Beziehungen der Zwischenkriegszeit, zum einen wegen ihrer offenkundigen Unwahrheit und zum anderen wegen der Notwendigkeit für die Sieger, die eigenen künftigen Kriege auf eine neue Rechtsbasis zu stellen. Obwohl weiterhin Kriege geführt wurden, wurden sie juristisch nicht mehr "erklärt" und/oder zu nichtstaatlichen Verteidigungsmaßnahmen deklariert.

Nach 1945 wurde die Alleinschuld formal wieder dem Deutschen Reich zugeschrieben, wozu unter anderem der Nürnberger Prozeß abgehalten wurde. Mit der Gründung der Vereinten Nation und der Einrichtung eines Ständigen Sicherheitsrats mit Veto in eigener Sache schufen die Siegermächte eine völkerrechtliche Möglichkeit, im Fall künftiger Kriegshandlungen nicht mehr für völkerrechtswidriges Verhalten verurteilt werden zu können.

Literatur:

http://www.inidia.de/un-charta-kommentar.htm#6