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Vernichtungskrieg

Stichwort: Deutscher Bund

Der Deutsche Bund wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongreß gegründet und bestand bis zum 23. August 1866, als die Regierung Österreichs im Prager Frieden mit Preußen, der die erste innerdeutsche Teilung besiegelte, seine Auflösung anerkannte. Er wurde als Staatenbund von 39 deutschen Staaten konzipiert und umfasste im wesentlichen die Territorien des 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Große östliche Teile der Staaten Preußen und Österreich gehörten daher nicht zum Deutschen Bund.

Die Verfassung des Deutschen Bundes als bloßer Staatenbund, der nicht alle von Deutschen bewohnten Gebiete repräsentierte, stellte für die deutsche Nationalbewegung eine Enttäuschung dar, gegen die sich in der Folgezeit immer wieder Proteste richteten, von denen das Wartburgfest und das Hambacher Fest besonders bekannt wurden.

Außenpolitisch gesehen stellte der Deutsche Bund eine Konstruktion dar, die Deutschlands Rolle als Schauplatz künftiger europäischer Kriege festzuschreiben schien und zunächst weder eine ökonomische noch eine einheitliche politische Entwicklung möglich machte. Er förderte den preußisch-österreichischen Dualismus um die Vorherrschaft in Deutschland.

Die Revolution von 1848 führte im Paulskirchenparlament nach den ersten gesamtdeutschen Wahlen zu dem gescheiterten Versuch, dem Deutschen Bund eine demokratische, bundesstaatliche Verfassung zu geben. Dies scheiterte an innen- und außenpolitischen Widerständen. Dazu gehörte die Ablehnung dieser Verfassung durch die Monarchien in Berlin und Wien, aber auch die militärische Intervention Rußlands gegen die Revolution in Österreich, die sich auf ganz Deutschland auszuweiten drohte.

Diese scheinbar unlösbaren innen- und außenpolitischen Konflikte brachten den preußischen Kanzler Otto von Bismarck zur Überzeugung, die deutsche Frage könne nur mit "Blut und Eisen", also durch einen oder mehrere Kriege gelöst werden. Da Bismarck sich scheute, die österreichische Dynastie der Habsburger zu entthronen und Österreich in die zum Deutschen Bund gehörenden und außerhalb liegenden Teile aufzuspalten, folgte den deutschen Einigungskriegen 1866 die erste deutsche Teilung und die Auflösung des Deutschen Bundes. Der Fortbestand der Monarchien nach 1848 begünstigte diese Entwicklung entscheidend.