http://vg04.met.vgwort.de/na/402e17e07da64b779fed18fde200665d

Impressum

Startseite

Aktuelles

Grundsatztexte

Besprechungen

Chronologien

Lexikon

Datenschutzerklärung 

Vernichtungskrieg

Stichwort: Kontinentale Staaten

Der Begriff Kontinental als Mittel zur Beschreibung staatlicher Verhältnisse geht davon aus, daß die Lage und Größe von Staaten auf dem Festland Auswirkungen auf deren innere Verfassung haben. Kontinentale Staaten neigen demnach mehr zu starrer und zentralisierter bürokratischer Verwaltung. Sie verfügen über ein stehendes Heer und versuchen, auf dem Umweg von Festungsbau ihre von Nachbarstaaten prinzipiell bedrohten Grenzen zu sichern. Zudem neigen sie zur Konzentration von Herrschaft auf wenige Personen, zur Diktatur auch totalitärer Ausprägung und zur absoluten Monarchie. Der Gegenbegriff dazu lautet insulare Staaten.

Als klassische Fälle kontinentaler Staaten gelten China und Rußland, innerhalb Europas nahmen in der Regel Frankreich oder Spanien diese Rolle ein. Das auf einer föderalen und rechtsstaatlichen Struktur basierende Deutsche Reich erfüllte während der meisten Zeit seiner Existenz nicht alle genannten Kriterien. Erst der nationalsozialistische Umbau der inneren Verfassung Deutschlands nach 1933 und die sich nach Kriegsausbruch 1939 radikalisierende NS-Innenpolitik ließen das Deustche Reich zu einem kontinentalen Staat mit einer "asiatischen Beimischung" (Ludwig Dehio) werden.

Die technische und wirtschaftliche Entwicklung verwischten seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in gewissem Umfang den Unterscheid zwischen kontinentalen und insularen Staaten, da neue Bedrohungsszenarien und Verwaltungsanforderungen auch die insularen Staaten zur Verwendung kontinentaler Methoden zwangen, insbesondere zur Bürokratisierung und Militarisierung.

Literatur:

Carl Schmitt: Land und Meer, Stuttgart 1954

Ludwig Dehio: Gleichgewicht oder Hegemonie, Krefeld 1948