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Vernichtungskrieg

Stichwort: Deutsches Reich

Das Deutsche Reich wurde am 18. Januar 1871 im Pariser Vorort Versailles gegründet und im Spiegelsaal des Versailler Schlosses proklamiert, wo sich die meisten deutschen Staatsoberhäupter während des französisch-deutschen Krieges von 1870/71 und der Belagerung von Paris aufhielten.

Die Verfassung des Deutschen Reichs behielt das Prinzip des Deutschen Bundes bei, ein Staatenbund und ein Bund der deutschen Fürsten zu sein. Das Prinzip der Volkssouveränität wurde damit abgelehnt. Allerdings enthielt die Verfassung des Deutschen Reichs mit ihren Bestimmungen über das allgemeine und gleiche Wahlrecht für den künftigen Reichstag wesentliche Zugeständnisse an die Volkssouveränität und stellte in dieser Hinsicht das damals modernste Wahlrecht in Europa dar. Gleichzeitig wurden durch die Verfassung Institutionen geschaffen, die dem Reich in manchen Bereichen den Charakter eines Bundesstaats gaben. Die Frage, ob das Reich insgesamt ein Staatenbund oder ein Bundesstaat gewesen sei, wurde und wird von der Geschichtswissenschaft kontrovers diskutiert.

Da Österreich dem neugegründeten Reich nicht beitrat, verstärkte die Reichsgründung von 1871 die zuerst 1866 vollzogene Teilung des historisch-ethnisch definierten deutschen Territoriums. Andererseits gehörten seit 1871 mit Elsaß-Lothringen sowie den preußischen Provinzen Westpreußen-Ostpreußen frühere Teile Deutschlands zum Deutschen Reich, oder kamen wie die preußische Provinz Posen neu zu einem sich als deutschem Hauptstaat verstehenden Staatsverband hinzu. Dies führte zu Erklärungen der politischen Vertreter der dortigen polnischen Bevölkerung, nicht auf Dauer zum Deutschen Reich gehören zu wollen und damit zu einem grundsätzlichen deutsch-polnischen Konflikt.

Das Deutsche Reich erhielt nach der Novemberrevolution von 1918 eine neue, republikanische Verfassung, die allerdings den Staatscharakter der Bundesstaaten beibehielt. Da sämtliche deutschen Monarchien durch die Revolutionen am Kriegsende gestürzt worden waren, fiel zeitgleich der Grund für die deutsche Teilung von 1866 weg. Das Sudetenland, die spätere Republik Österreich und Südtirol proklamierten sich als Deutschösterreich und wollten der Weimarer Republik beitreten, wie das Deutsche Reich jetzt oft genannt wurde. Als die Siegermächte diese deutsche Wiedervereinigung verboten, sprach Österreichs Bundeskanzler Renner von der "Zweiten deutschen Teilung".

Die Weimarer Verfassung wurde 1933 nach dem Amtsantritt der NS-Regierung durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz eingeschränkt, blieb aber gültig. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernahm 1949 Teile dieser Verfassung und geht daher von der Weiterexistenz des Deutschen Reiches aus, wie mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts feststellten.

Diese Fragen nach der Weiterexistenz des Deutschen Reiches und seinen Grenzen sind Gegenstand kontroverser Debatten. Die Problematik entstand 1945, da die alliierten Siegermächte die deutsche Regierung am 23. Mai 1945 verhafteten, ohne eine politische Kapitulation des Deutschen Reichs unterzeichnen zu lassen. Auch die Erklärungen der Siegermächte über die Übernahme der Regierungsgewalt in Deutschland und ihre als Potsdamer Abkommen bezeichnete Erklärung zu weiteren politischen Fragen enthielten keine Angaben über das Deutsche Reich und bestritten seine weitere Existenz nicht. Sie verwendeten statt dessen jeweils den völkerrechtlich bedeutungslosen Begriff "ganz Deutschland". Eine historisch-völkerrechtliche Analyse legt das Ergebnis nah, daß das Deutsche Reich in seinen zuletzt allgemein völkerrechtlich anerkannten Grenzen vom 31. August 1939 juristisch weiterbesteht, da kein Bevollmächtigter des so verfassten Staates je der Verringerung seines Terrtoriums oder seiner Auflösung zugestimmt hat und die alliierten Erklärungen und Abkommen von 1945 diese Auflösung ebenfalls nicht einseitig feststellten oder verfügten.