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Vernichtungskrieg

 

Stichwort: Potsdamer Abkommen

Als Potsdamer Abkommen wird die Erklärung der drei Staats- und Regierungschefs bezeichnet, die nach dem Zweiten Weltkrieg vom 17. Juli bis 2. August 1945 an der Potsdamer Konferenz teilgenommen hatten. Josef Stalin für die UdSSR, Harry Truman für die USA und Clement Attlee als Premier des Vereinigten Königreichs unterzeichneten die Erklärung als Abschlußdokument der Konferenz.

Die drei Unterzeichner erklärten darin ihre Absichten in Bezug auf "Deutschland", "Österreich", sowie deutsche Bevölkerungsteile in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn. Auch eine ganze Reihe anderer Punkte wurde angesprochen, so etwa die Reparationsfrage, die künftige Zusammenarbeit der Sieger und die Absicht zum Abschluß von Friedensverträgen mit Bulgarien, Italien, Finnland und Rumänien.

Eine genaue Begriffsbestimmung wurde nicht vorgenommen. Die Konferenz war als Absichtserklärung und Verständigung der Siegermächte für eine kommende Friedenskonferenz gedacht, die nie stattgefunden hat. Ihre Abschlußerklärung ist unter anderem mit Blick auf das deutsche Staatsgebiet völkerrechtlich nichtig, da das betroffene Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" mit keinem Wort erwähnt wird und der Ersatzbegriff "ganz Deutschland" undefiniert blieb. Zudem verfügte keiner der beteiligten Unterzeichner über die verfassungsrechtliche Kompetenz seines Landes, über fremde Gebiete und Rechte zu verfügen.

Dessen ungeachtet hatten die Potsdamer Konferenz und das Potsdamer Abkommen politisch große Wirkung, da die Abmachungen in Bezug auf Grenzziehungen, deutsche Teilungen und Vertreibungen ohne weitere rechtliche Basis in die Tat umgesetzt wurden. Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR wurden in der Folgezeit gezwungen, die so geschaffenen Tatsachen im Rahmen ihrer Rechtssysteme anzuerkennen. Dies bedeutete keine juristische Anerkennung der Erklärung selbst, wie die westdeutsche Bundesregierung in einer Erklärung am 9. April 1968 feststellte:

"Was die wiederholt geäußerten Auffassungen der sowjetischen Regierung über die Bedeutung der Potsdamer Abmachungen von 1945 betrifft, ist es nach Ansicht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nicht ihre Sache, sich über Gültigkeit, Auslegung und Geltungsbereich von Vereinbarungen zu äußern, an denen sie nicht beteiligt ist."(1)

(1) Text bei J. Hacker, Einführung in die Problematik des Potsdamer Abkommens, in: F. Klein, B. Meissner, a.a.O. (Anm. 1), S. 5 ff., 22.

Literatur:

Text des Potsdamer Abkommens

Wilfried Fiedler: Die völkerrechtlichen Präzedenzwirkungen des Potsdamer Abkommens für die Entwicklung des allgemeinen Völkerrechts, Berlin 1997