Vernichtungskrieg Stichwort:
Potsdamer Abkommen Als Potsdamer
Abkommen wird die Erklärung der drei Staats- und Regierungschefs bezeichnet,
die nach dem Zweiten Weltkrieg vom 17. Juli bis 2. August 1945 an der
Potsdamer Konferenz teilgenommen hatten. Josef Stalin für die UdSSR, Harry
Truman für die USA und Clement Attlee als Premier des Vereinigten Königreichs
unterzeichneten die Erklärung als Abschlußdokument der Konferenz. Die drei
Unterzeichner erklärten darin ihre Absichten in Bezug auf
"Deutschland", "Österreich", sowie deutsche
Bevölkerungsteile in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn. Auch eine ganze
Reihe anderer Punkte wurde angesprochen, so etwa die Reparationsfrage, die
künftige Zusammenarbeit der Sieger und die Absicht zum Abschluß von
Friedensverträgen mit Bulgarien, Italien, Finnland und Rumänien. Eine genaue
Begriffsbestimmung wurde nicht vorgenommen. Die Konferenz war als
Absichtserklärung und Verständigung der Siegermächte für eine kommende
Friedenskonferenz gedacht, die nie stattgefunden hat. Ihre Abschlußerklärung
ist unter anderem mit Blick auf das deutsche Staatsgebiet völkerrechtlich
nichtig, da das betroffene Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich"
mit keinem Wort erwähnt wird und der Ersatzbegriff "ganz
Deutschland" undefiniert blieb. Zudem verfügte keiner der beteiligten
Unterzeichner über die verfassungsrechtliche Kompetenz seines Landes, über
fremde Gebiete und Rechte zu verfügen. Dessen ungeachtet
hatten die Potsdamer Konferenz und das Potsdamer Abkommen politisch große
Wirkung, da die Abmachungen in Bezug auf Grenzziehungen, deutsche
Teilungen
und Vertreibungen ohne weitere rechtliche
Basis in die Tat umgesetzt wurden. Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR
wurden in der Folgezeit gezwungen, die so geschaffenen Tatsachen im Rahmen
ihrer Rechtssysteme anzuerkennen. Dies bedeutete keine juristische Anerkennung
der Erklärung selbst, wie die westdeutsche Bundesregierung in einer Erklärung
am 9. April 1968 feststellte: "Was die
wiederholt geäußerten Auffassungen der sowjetischen Regierung über die
Bedeutung der Potsdamer Abmachungen von 1945 betrifft, ist es nach Ansicht
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nicht ihre Sache, sich über
Gültigkeit, Auslegung und Geltungsbereich von Vereinbarungen zu äußern, an
denen sie nicht beteiligt ist."(1) (1) Text bei J.
Hacker, Einführung in die Problematik des Potsdamer Abkommens, in: F. Klein,
B. Meissner, a.a.O. (Anm. 1), S. 5 ff., 22. Literatur: |
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