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Vernichtungskrieg

 

Stichwort: Münchener Abkommen

Das Münchener Abkommen wurde in der Nacht zum 30. September 1938 zwischen den Staats- und Regierungschefs Englands, Frankreichs, Italien und Deutschlands unterzeichnet. Es regelte die Rückkehr der innerhalb der Tschechoslowakei von Deutschen bewohnten, sogenannten "Sudeten-Gebiete" in das Deutsche Reich, aus dem sie durch die Erste Deutsche Teilung 1866 ausgeschieden waren. Nach dem Ersten Weltkrieg hatten die alliierten Siegermächte 1919 eine Rückkehr der Sudetengebiete verboten, die damals als Teil der Wiedervereinigung Deutschlands mit Deutsch-Österreich proklamiert worden war.

Für die europäische Diplomatiegeschichte bedeutete München den Höhepunkt der Konzeption eines Viererdirektoriums der großen Nationalstaaten über Europa, wie es 1933 von Italien vorgeschlagen worden war und wie es die englische Regierung unter Neville Chamberlain anstrebte.

Das Münchener Abkommen bedeutete eine Niederlage für die innenpolitischen Gegner Chamberlains um Winston Churchill, der einen Kriegsausbruch zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei wegen dieser Frage befürwortet hatte. Der deutsche Staats- und Regierungschef Hitler reagierte zwiespältig auf das Abkommen und vertrat später die Ansicht, in München sei vielleicht die Chance vergeben worden, einen weiteren Weltkrieg zu vermeiden.

Völkerrechtlich ist die Gültigkeit des Abkommens umstritten.

Literatur:

Hugh Trevor Roper: Hitlers politisches Testament, Hamburg 1981

Peter Glotz: München 1938 - das Ende des alten Europa, Essen 1990