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Vernichtungskrieg

 

Stichwort: Deutsch-Sowjetischer Nichtangriffspakt

Seit den 1920er Jahren plante Josef Stalin, das deutsche Problem als eine "Landmine unter Europa" zu nutzen. Ein Krieg zwischen Deutschland und den Westmächten sollte die Gelegenheit zur Ausbreitung der sozialistischen Revolution schaffen. Dieser Krieg konnte jedoch nur längere Zeit andauern und damit den gewünschten Effekt haben, wenn Deutschland den Rücken frei hatte.

Seit dem 18. Parteitag der KPdSU im März 1939 signalisierte der Kreml ein Entgegenkommen gegenüber dem Deutschen Reich. Gleichzeitig versuchten die Westmächte jedoch, die Sowjetunion in ein gegen Deutschland gerichtetes Bündnis einzubinden, um einen Krieg zu vermeiden oder zu verkürzen. Schließlich scheiterten diese Bündnisverhandlungen, die nicht im Interesse von Stalins Langzeitstrategie waren, formal an den Forderungen der UdSSR nach einem Einmarschrecht in das Baltikum und Polen. Da Hitler bereit war, ähnliche Forderungen zu akzeptieren, kam es am 24. August 1939 zum Abschluß des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakts und eines geheimen Zusatzprotokolls. Aus Sicht der deutschen Regierung sollte dieser Schritt den Weg zu einer Konferenz ähnlich der von München freimachen, zu der auch die UdSSR eingeladen werden sollte. Daher wurden in einem geheimen Zusatzprotokoll "für den Fall einer territorial-politischen Umgestaltung" gegenseitig respektierte Interessensphären vereinbart. Die englische Regierung lehnte jedoch die in den folgenden Tagen von Deutschland angebotene Konferenz und die internationalen Garantien für Polen ab, wie auch die Republik Polen selbst. Dabei spielte eine Rolle, daß Stalin mit Polen ebenfalls einen Nichtangriffspakt abgeschlossen hatte, den der polnische Außenminister Beck schon 1932 als Rückversicherung für einen Angriff auf Deutschland betrachtete.

Der völkerrechtliche Wert des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakts ist umstritten. Wenn er von Stalin von vornherein mit dem Hintergedanken an einen späteren Krieg gegen Deutschland geschlossen wurde und mit der Absicht, "bei Gelegenheit die andere Seite aufzuhetzen", wie Stalin kurz nach Vertragsabschluß dem Generalsekretär der Komintern Georgij Dimitroff sagte, wäre der Pakt von vornherein nichtig gewesen. Zudem widersprach das Abkommen über die beiderseitigen Interessensphären, dessen Existenz später von der Sowjetunion jahrzehntelang geleugnet wurde, geltendem Völkerrecht. Im November 1940 kündigte Außenminister Molotow bei Verhandlungen in Berlin dann dieses Abkommen, so daß der deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt zum Zeitpunkt des "Unternehmens Barbarossa" im Juni 1941 aus vielen Gründen keine Gültigkeit besaß.

Literatur:

Dimitroff, Georgij, Tagebücher 1933-1943, Berlin 2000, Bd. 2, S. 274 f.

Gornig, Gilbert-Hanno: Der Hitler-Stalin-Pakt - Eine Völkerrechtliche Studie, Frankfurt a.M. 1990

Lipinsky, Jan: Das geheime Zusatzprotokoll zum deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrag, Frankfurt 2004