Vernichtungskrieg Stichwort:
Wikipedia Wikipedia ist ein
nach US-amerikanischem Recht gegründetes Online-Lexikon. Seine Betreiber
geben an, durch freiwillige Mitarbeit ehrenamtlicher Personen das Wissen der
Menschen in Artikelform bündeln zu wollen. In der Praxis ist Wikipedia ein
straff geführtes Unternehmen, dessen Kontrolle anonyme Moderatoren ausüben
und dessen innere Struktur völlig intransparent ist. Wikipedia-Artikel
unterliegen keinerlei nachprüfbarer Qualitätskontrolle. Eine presserechtliche
Verantwortung für den Inhalt, wie nach deutschem Recht vorgesehen, existiert
praktisch nicht. In Fragen wie der
Gesellschaftspolitik und dem Komplex "deutsche Zeitgeschichte"
führt das zu einer nicht korrigierbaren Fehlinformation der Wikipedia-Leser.
Insbesondere Wikipedia-Artikel über den Zweiten Weltkrieg, dessen Ursachen
und Verlauf, sind regelmäßig durch einseitige Darstellungen,
Falschbehauptungen und Auslassungen gekennzeichnet. Im Großen und Ganzen
folgen die Wikipedia-Artikel in diesen Punkten den Vorgaben der Siegermächte
des Zweiten Weltkriegs, wie sie im Nürnberger
Prozeß
formuliert wurden. Ob und inwieweit dies den Verantwortlichen bewußt ist, ist
wegen der Anonymität nicht sicher zu klären. Möglich wäre, daß fehlende
Allgemeinbildung und politischer Eifer in diesen Artikeln zusammentreffen.
Möglich wäre auch, daß der große Erfolg der Wikipedia-Stifung und ihr Einfluß
sowie ihre inhaltliche Ausrichtung letztlich auf amerikanische Regierungsinitiative
zurückgehen. Die Wikipedia-Stiftung wäre demnach ein Versuch, in dem neuen
Medium "Internet" die Verbreitung der alten Inhalte der
Umerziehungspolitik sicherzustellen. Von der
Verwendung der Wikipedia ist daher zwar nicht völlig abzuraten. Dortige
Informationen müssen aber überprüft und zudem von den regelmäßig enthaltenen
Pseudo-Informationen getrennt werden, die bei genauem Hinsehen nur
Meinungsäußerungen sind. Literatur: Eine Einschätzung der Wikipedia in der Tageszeitung
"Die Welt". Probleme mit
Wikipedia haben auch libertäre Medien wie Eigentümlich frei. Zum Finanzgebaren und der Rechtsstruktur der Wikipedia.
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