Vernichtungskrieg Stichwort:
Diktatur Der Begriff
Diktatur stammt aus der römischen Republik, also aus der Antike. In der
römischen Verfassung war die Möglichkeit vorgesehen, den demokratischen
Entscheidungsprozeß in Zeiten von Not auszusetzen und einer einzelnen Person für
maximal sechs Monate diktatorische Vollmachten zu geben. Die
Magistratsbeamten gaben in der Diktatur ihre unabhängigen Amtsverwaltung auf
und folgten den Anordnungen des Diktators. Die Machtfülle des Diktators ergab
sich dabei vor allem durch seine Unabhängigkeit vom Senat und dadurch, dass
er sich für keine Maßnahme vor Gericht verantworten musste. In der Regel war
die Amtszeit kürzer als sechs Monate, denn die Diktatoren sollten begrenzte
Aufgaben lösen und danach zurücktreten. Dies funktionierte offenbar über
Jahrhunderte. In Deutschland
wird der Begriff der "deutschen Diktatur" in der Regel vorwiegend
auf die Zeit der Regierung Hitler seit 1933 angewandt. Diese Praxis geht auf
den Politikwissenschaftler Karl-Dietrich Bracher zurück. Sie ist
unzutreffend, da Hitler 1933 keine diktatorischen Vollmachten erhielt, die in
der Verfassung vorgesehen gewesen wären. Das vom Reichstag beschlossene
Ermächtigungsgesetz, das seine Herrschaft ermöglichte, höhlte die Verfassung
und den Rechtsstaat mit parlamentarischer Zustimmung aus und schrieb ihm die Macht
persönlich zu. Das antike Vorbild für diese Herrschaftsart ist daher weniger
die Diktatur als die Tyrannei. Seit dem Ende der
DDR im Jahr 1990 hat sich vielfach die Redewendung von "zwei Diktaturen
in Deutschland" eingebürgert. Sie ist aus den genannten Gründen wenig
hilfreich, zumal die DDR weniger eine in Deutschland entstandene
Herrschaftsform als eine Kolonie der Sowjetunion war. Literatur: Karl-Dietrich
Bracher: Die deutsche Diktatur - Entstehung, Struktur, Folgen des
Nationalsozialismus, Köln 1969
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