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Vernichtungskrieg

Stichwort: Diktatur

Der Begriff Diktatur stammt aus der römischen Republik, also aus der Antike. In der römischen Verfassung war die Möglichkeit vorgesehen, den demokratischen Entscheidungsprozeß in Zeiten von Not auszusetzen und einer einzelnen Person für maximal sechs Monate diktatorische Vollmachten zu geben. Die Magistratsbeamten gaben in der Diktatur ihre unabhängigen Amtsverwaltung auf und folgten den Anordnungen des Diktators. Die Machtfülle des Diktators ergab sich dabei vor allem durch seine Unabhängigkeit vom Senat und dadurch, dass er sich für keine Maßnahme vor Gericht verantworten musste. In der Regel war die Amtszeit kürzer als sechs Monate, denn die Diktatoren sollten begrenzte Aufgaben lösen und danach zurücktreten. Dies funktionierte offenbar über Jahrhunderte.

In Deutschland wird der Begriff der "deutschen Diktatur" in der Regel vorwiegend auf die Zeit der Regierung Hitler seit 1933 angewandt. Diese Praxis geht auf den Politikwissenschaftler Karl-Dietrich Bracher zurück. Sie ist unzutreffend, da Hitler 1933 keine diktatorischen Vollmachten erhielt, die in der Verfassung vorgesehen gewesen wären. Das vom Reichstag beschlossene Ermächtigungsgesetz, das seine Herrschaft ermöglichte, höhlte die Verfassung und den Rechtsstaat mit parlamentarischer Zustimmung aus und schrieb ihm die Macht persönlich zu. Das antike Vorbild für diese Herrschaftsart ist daher weniger die Diktatur als die Tyrannei.

Seit dem Ende der DDR im Jahr 1990 hat sich vielfach die Redewendung von "zwei Diktaturen in Deutschland" eingebürgert. Sie ist aus den genannten Gründen wenig hilfreich, zumal die DDR weniger eine in Deutschland entstandene Herrschaftsform als eine Kolonie der Sowjetunion war.

Literatur:

Karl-Dietrich Bracher: Die deutsche Diktatur - Entstehung, Struktur, Folgen des Nationalsozialismus, Köln 1969