Vernichtungskrieg Stichwort:
Monarchie Der Begriff
Monarchie stammt aus der griechischen Antike. Er bedeutet wörtlich
"Alleinherrschaft" eines einzelnen. Anders als im Fall der Tyrannei gilt dabei die Herrschaft
des Monarchen als legitim, eigentlich als die Urform legitimer Herrschaft.
Sehr häufig und ebenfalls bereits in der Antike wurde die Herrschaft des
Monarchen sogar als Ausdruck göttlichen Willens gesehen. Ähnlich wie die
Volksherrschaft der Demokratie kann die Alleinherrschaft
des Monarchen sowohl direkte wie indirekte Ausdrucksformen annehmen. Die
absolute Monarchie der europäischen Neuzeit beanspruchte totale Macht des
Monarchen, faktisch ohne Kontrolle durch Parlament, Stände oder Rechtssprechung.
Heutige Monarchien beschränken sich in der Regel auf eine vorwiegend oder
ganz symbolische Herrschaft im Rahmen demokratischer Verfassungen, so daß
zwei Herrschaftsprinzipien miteinander koexistieren. Monarchien sind
meistens, aber nicht immer, Erbmonarchien. Das Erste deutsche Reich
existierte bis ins 19. Jahrhundert als Wahlmonarchie. Sein aus germanischen
Rechtsprinizpien hervorgegangenes Wahlrecht fiel dabei ursprünglich allen
Freien zu, wobei die Wahlentscheidung "per Akklamation" fiel und ebenfalls
als Ausdruck göttlichen Willens verstanden wurde. Später bürgerte sich die
Praxis ein, den Kreis der Wahlberechtigten auf die Fürsten, schließlich die
sieben Kurfüsten zu beschränken. Das zweite Deutsche
Reich
wurde 1871 als Erbmonarchie begründet, wobei die Krone des deutschen Kaisers
am Beginn per Akklamation durch die deutschen Fürsten dauerhaft dem
preußischen König zugestanden wurde. Auch dies wurde als Ausdruck göttlichen
Willens gedeutet, aber zugleich durch die Zustimmung einer Delegation
demokratischer Repräsentanten abgesichert, die von Eduard von Simson angeführt wurde. Simson
übermittelte die "Bitte" des Norddeutschen Reichstags an den
kommenden Kaiser, die Krone anzunehmen. Er hatte dem preußischen König
bereits 1849 als Repräsentant des Paulskirchenparlaments die Kaiserkrone
angeboten. Das neue Deutsche Reich stellte sich also bewußt auch in die
demokratische Tradition von 1848/49.
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