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Vernichtungskrieg

Stichwort: Volk

In der Geschichte der gesamtdeutschen Demokratie- und Freiheitsbewegung spielt der Begriff "Volk" eine zentrale Rolle. Zum Wohl des deutschen Volks wurde von ihr ein einiger, freier und demokratischer deutscher Staat angestrebt. Sowohl die Weimarer Verfassung als auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland berufen sich auf diese Tradition. Das deutsche Volk ist der Souverän der Bundesrepublik. Das Wohl des deutschen Volkes ist das Staatsziel der BRD. Jedes Regierungsmitglied muß sich diesem Ziel bis heute per Eid verpflichten.

Das Volk wurde und wird in beiden Verfassungen als Abstammungsgemeinschaft verstanden. Zum deutschen Volk gehört demnach jeder Mensch, der von Deutschen abstammt, unabhängig davon, wo er geboren wurde. Ein Mensch, der zwar auf deutschem Boden geboren wurde, aber nicht von Deutschen abstammt, gehörte nach den Verfassungen von 1919 und 1949 nicht automatisch zum deutschen Volk.

Das Volk als historisch gewachsene Abstammungsgemeinschaft zu sehen, ist eine gemeinsame europäische Tradition, die sich aus der historischen Entwicklung ergeben hat. Die europäischen Völker sind in Jahrhunderten entstanden und haben ihre jeweiligen Eigenschaften entwickelt. Dies war häufig der Anlaß für Staatsgründungen. Dem Entschluß zur Gründung des ersten deutschen Reichs gingen beispielsweise im Jahr 841 die sogenannten Straßburger Eide voraus. Dort leisteten die Brüder Ludwig - der Deutsche und Karl - der Kahle jeweils einen Eid in der Landessprache des anderen, also Ludwig auf französisch und Karl auf deutsch. Die Trennung des bisher vereinten fränkischen Reichs wurde somit symbolisch mit vorhandenen völkischen Unterschieden begründet.

Als politische Kraft wurde das Volk in der Ära von Feudalismus und Absolutismus stark eingeschränkt. Erst die Luthersche Reformation, das Aufklärungsdenken des 18. Jahrhunderts und dann die Romantik ließen bis um 1800 zunächst das "einfache Volk" und schließlich das gesamte Volk zum wichtigsten politischen Mittel und Zweck werden. Im damals staatlich dezentral organisierten Deutschland spielten dabei Kultur und Sprache eine größere Rolle als in zentralisierten Staaten wie etwa Frankreich. Nach dem Ende des alten deutschen Reichs im Jahr 1806 wurde die Forderung nach einem neuen und einigen deutschen Staat erhoben. Er sollte das ganze deutsche Volk umfassen und daher territorial in etwa identisch mit dem alten Reich sein. Dieser Anspruch wurde erst vom zweiten deutschen Reich unter der nationalsozialistischen Diktatur im Jahr 1938 eingelöst. Unter den Rufen "Wir sind das Volk!" und "Wir sind ein Volk!" wurde 1989 für die kleindeutsche Einigung demonstriert. Aufgrund der deutschen Teilungen stellt das deutsche Volk derzeit dennoch in zwei Staaten die Bevölkerungsmehrheit. In anderen Staaten leben deutsche Minderheiten, teilweise auf dem Gebiet des Deutschen Reichs.

Das Volk war als Abstammungsgemeinschaft zu keiner Zeit eine starre Einheit. Es fanden teilweise langdauernde Wandlungsprozesse statt, bei denen zum Beispiel viele Angehörige westslawischer Völker Deutsche wurden, aber auch Deutsche in anderen Ländern ihre Identität aufgaben. Das Volk ist nicht identisch mit Rasse oder Nation. Als in langen Zeiträumen gewachsende Einheit steht das Volk seit der industriellen Moderne unvermeidlich in Konflikt mit schnellebigen nationalen und multinationalen Interessen aus Politik und Wirtschaft.

Literatur:

Jürgen Mirow: Die Geschichte des deutschen Volkes, Gernsbach 2004

Karl Dietrich Erdmann: Die Spur Österreichs in der deutschen Geschichte - drei Staaten, zwei Nationen, ein Volk?, Zürich 1989

Ed. Heyck: Deutsche Geschichte - Volk, Staat, Kultur und geistiges Leben, 3 Bd. Paderborn 2012 (Nachdruck der Ausgabe von 1905)